Für Terminabsprachen und Fragen zum Gutachten.
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Kontakt und
Terminvereinbarung
Für Gutachten in Düsseldorf, Essen und der jeweiligen Umgebung erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Wir besprechen den Schaden, den Besichtigungsort und einen möglichen Termin.
Fragen Sie die kurzfristige Verfügbarkeit und den 24h-Service persönlich an.
Fax: 0211 / 788 19 65
Bendemannstraße 13
40210 Düsseldorf
Gutachten in Düsseldorf und Umgebung sowie in Essen und Umgebung. Besichtigungen vor Ort nach Vereinbarung.
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in Düsseldorf
Bendemannstraße 13 · 40210 Düsseldorf
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Wie lange dauert die Besichtigung?
Die Dauer hängt vom Fahrzeug und vom Schaden ab. Nennen Sie uns das Modell und beschreiben Sie den Schaden. Fotos helfen bei der Einschätzung. Den Zeitbedarf besprechen wir bei der Terminvereinbarung.
Wann liegt das Gutachten vor?
Den voraussichtlichen Fertigstellungstermin vereinbaren wir nach Umfang und vorhandenen Unterlagen. Nennen Sie uns Fristen der Versicherung oder Werkstatt bereits bei der Anfrage. Eine Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Welche Orte umfasst das Einsatzgebiet?
Wir erstellen Gutachten in Düsseldorf und Umgebung sowie in Essen und Umgebung. Unser Büro befindet sich an der Bendemannstraße 13 in Düsseldorf. Für eine Besichtigung vor Ort nennen Sie uns bitte die Fahrzeugadresse. Termin und mögliche Anfahrtskosten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt wird die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Unfallschäden helfen Fotos, Unfallbericht, Schadennummer und Versicherungsangaben. Für eine Fahrzeugbewertung sind auch Wartungs- und Reparaturnachweise sowie Angaben zur Sonderausstattung hilfreich. Fehlende Unterlagen besprechen wir mit Ihnen.
Wie werden die Kosten vor der Beauftragung geklärt?
Wir besprechen Leistungsumfang, voraussichtliche Kosten sowie mögliche Anfahrts- und Zusatzkosten vor Ihrem Auftrag. Dafür benötigen wir Angaben zu Fahrzeug, Anliegen und Besichtigungsort. Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, muss für Ihren Fall geklärt werden. Eine Anfrage ist keine Kostenübernahmezusage.
